Erwerbstätigkeit im Ruhestand

Weitermacher oder Wiederkehrer

Köln, 19.04.2023 fast 13% der Rentner:innen in Deutschland gehen einer Erwerbstätigkeit nach(1), aber nicht alle erwerbstätigen Ruheständler arbeiten übergangslos im Rentenalter weiter. Bei vielen wächst der Wunsch nach Beschäftigung erst nach einer gewissen Orientierungszeit im Ruhestand.

Menschen, die einer Erwerbstätigkeit im Ruhestand nachgehen, sind entweder „Weitermacher" oder „Wiederkehrer".

Weitermacher wissen bereits während ihrer Berufstätigkeit, dass sie ihren Job auch über das reguläre Renteneintrittsalter fortführen wollen und sprechen dies aktiv im Betrieb an. Anders die Wiederkehrer, zu der die Mehrheit der Ruheständler zählt. Sie scheiden in den Ruhestand aus und merken erst nach einer gewissen Zeit, meist während der ersten acht bis zehn Monate, dass ihnen etwas fehlt. Frei nach Max Raabe stellen sie fest: „Kein Schwein ruft mich an, keine Sau interessiert sich für mich." Mit dieser Erkenntnis beginnt dann die Suche nach einer oder mehreren sinnstiftenden Beschäftigung(en). Die Optionen sind zahlreich, sei es Hobby, Ehrenamt oder eine Erwerbstätigkeit.

Rahmenbedingungen für die Talente in Rente

Ein Wiedereintritt in die Erwerbstätigkeit stellt die Rentner wie auch potenzielle Arbeitgeber vor Fragen. Die Ruheständler müssen für sich klären: Was will ich in welchem Umfang tun? Meinen Berufsweg fortführen und einen Wiedereinstieg in meiner Domäne anstreben oder gehe ich in ein neues Aufgabenfeld? Wie flexibel will oder muss ich zeitlich bleiben? Ist die Ausrichtung der angestrebten Erwerbstätigkeit definiert, gilt es ein Unternehmen zu finden, das "Talente in Rente" einstellt.

Auf Unternehmensseite sind entsprechend Rahmenbedingungen zu definieren. Im Fokus stehen dabei die Aufgaben, die übernommen werden sollen. Hier geht es sowohl um die Tätigkeit an sich, aber auch um die Unternehmensbereiche, in denen die Rentner tätig werden sollen. Hinzu kommt die Frage der Beschäftigungsform: Werden die „Talente in Rente“ als Arbeitnehmer angestellt, oder als Berater freiberuflich tätig?

Die eigenen Talente auf den Ruhestand vorbereiten

Naheliegend ist es, die eigenen Mitarbeitenden für eine Beschäftigung im Ruhestand zu gewinnen. Hierfür muss das Angebot mit genügend Vorlauf kommuniziert werden. Bereits drei Jahre vor Altersrentenbeginn kann hierzu eine strukturierte Kommunikation etabliert werden, die die Rahmenbedingungen erläutert.

Idealerweise wird parallel eine Begleitung bei der Planung des Ruhestands durch ein internes Bildungsformat angeboten, denn die mit dem Übergang in den Ruhestand verbundenen Veränderungen sind umfangreich. Eine Studie(2) stellt fest, dass nur ein Fünftel der Befragten ihren Ruhestand aktiv planen. Der Großteil geht unvorbereitet in den Ruhestand, wissend, dass er mehr tun müsste. „Dass nur ein Fünftel die Ruhestandsplanung angehen, wundert nicht“, kommentiert Frank Leyhausen, Geschäftsführer der AF1 GmbH und ergänzt: „Der facettenreiche Planungshorizont umfasst Jahre, wenn nicht Jahrzehnte. Diese Komplexität überfordert viele und die allzu menschliche Neigung zur Trägheit unterstützt eine aktive Beschäftigung mit dem Thema auch nicht.“

Im Rahmen dieser betriebsinternen Vorbereitung können Arbeitnehmende und der Arbeitgeber frühzeitig gemeinsam abstimmen, welche Möglichkeiten es für eine "gemeinsame Zukunft" gibt und die Konditionen der Erwerbstätigkeit im Ruhestand beschließen.

1„Pressemitteilung DESTATIS 061 vom 29. September 2022.
2
„Ruhestand 2040 So blicken die Rentnerinnen und Rentner der Zukunft auf das Alter“

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