Menschen, die Altersrente beziehen und einen Angehörigen oder eine andere pflegebedürftige Person pflegen, können weitere Rentenzeiten sammeln und dadurch ihre Rente aufbessern.
Das Wichtigste in Kürze:
- Als Rentner:in, die einen Angehörigen oder eine andere pflegebedürftige Person pflegt, können Sie von der Pflegekasse Beitragszahlungen zur Rentenversicherung erhalten.
- Damit steigt Ihr Rentenanspruch.
- Wenn Sie jemanden pflegen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine vorgezogene Rente beziehen, bekommen Sie die Beiträge zur Rentenversicherung in der Regel automatisch.
- Wenn Sie jemanden pflegen und bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, müssen Sie von der Vollrente in eine Teilrente wechseln.
Voraussetzungen für die Beitragszahlung
Die Pflegekasse zahlt unter folgenden Voraussetzungen Beiträge an die Rentenversicherung:
- Sie pflegen einen Menschen pro Woche mindestens 10 Stunden, verteilt auf zwei Tage pro Woche.
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Sie pflegen die Person nicht erwerbsmäßig in ihrem häuslichen Umfeld. Der Medizinische Dienst prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und dokumentiert sie im Pflegegutachten.
Ich bekomme eine vorgezogene Altersrente – was muss ich beachten?
Sie beziehen schon eine Rente, haben aber die Regelaltersgrenze noch nicht überschritten? Dann sind Sie trotz Rentenbezug als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung (wieder) pflichtversichert. Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass Sie als Pflegeperson im Gutachten des Medizinischen Dienstes und bei der Pflegekasse als Pflegeperson registriert sind.
Gut zu wissen: In der Regel erfolgt die Beitragszahlung automatisch. Dennoch sollten Sie sicherheitshalber bei der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person nachfragen. So stellen Sie sicher, dass die Rentenversicherungsbeiträge auch tatsächlich gezahlt werden. Meist müssen Sie hierfür einen „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen" der Pflegekasse ausfüllen. So kann die Pflegekasse die Beitragshöhe ermitteln.
Ich habe die Regelaltersgrenze erreicht und bekomme Rente – wie gehe ich vor?
Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und daher eine Regelaltersrente beziehen, zahlt die Pflegekasse nicht automatisch Beiträge zur Rentenversicherung. Sie müssen dann selbst tätig werden. Sie können sich wieder pflichtversichern lassen und somit Ihre Rente langfristig erhöhen. Hierfür müssen Sie im Wesentlichen zwei Schritte beachten:
1. Zunächst müssen Sie bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Teilrente stellen. Das bedeutet, dass Sie zeitweise auf einen Teil ihrer Rente verzichten müssen. Die Rentenversicherungsträger lassen eine Teilrente von mindestens 10 Prozent und höchstens 99 Prozent der Vollrente zu. Nach einem Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes vom 14. September 2021, Az. L 6 R 199/19 gilt sogar ein Bezug von 99,99 Prozent als Teilrente. Ob auch die anderen Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht sich dem anschließen, ist abzuwarten.
2. Nachdem Sie den Antrag gestellt und einen Bescheid bekommen haben, nehmen Sie Kontakt mit der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person auf und informieren Sie sie diese darüber, dass Sie als Pflegeperson im Teilrentenbezug sind. Dazu schicken Sie der Pflegekasse am besten den Bescheid der Rentenversicherung über die Umstellung auf eine Teilrente mit.
Zum 1. Juli des Folgejahres erhalten sie dann die erhöhte Rente. Verzichten sie ein weiteres Jahr auf einen Teil Ihrer Rente, erhöht sich Ihre Rente im Folgejahr nochmals.
Beispiel: Sie sind beispielsweise 69 Jahre alt und pflegen Ihren Ehemann. Sie verzichten nun auf 1 Prozent Ihrer Rente, erhalten also weiterhin 99 Prozent Ihrer Rente. Die Pflegekasse zahlt aufgrund Ihres Antrags wieder Rentenbeiträge ein. Ihre Rente erhöht sich. Dieser erhöhte Betrag wird Ihnen im Juli des Folgejahres ausgezahlt. Wie hoch die Beitragszahlung und die Höhe der späteren monatlichen Rentenzahlung ist, hängt im Wesentlichen von 3 Faktoren ab:
- Vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person
- Von der bezogenen Leistungsart (nur Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder nur Pflegesachleistungen)
- Ob Sie die Pflege in den alten oder neuen Bundesländern erbringen. .
Wenden Sie sich zur Berechnung auf jeden Fall an die Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers und lassen Sie sich ausrechnen, ob und mit welcher Verteilung sich die Umstellung von der Vollrente in die Teilrente finanziell lohnt.
Wenn Sie zum Beispiel eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad 2 ohne Unterstützung durch einen Pflegedienst für ein Jahr pflegen, können Sie eine monatliche Rente bekommen, die um etwa 8,77 Euro (West) bzw. 8,59 Euro (Ost) höher liegt. Bei Pflegegrad 4 wären es rund rund 22,75 Euro (West) bzw. 22,26 Euro (Ost) mehr, gerechnet mit dem Rentenwert für 2021. Der erhöhte Rentenanspruch bleibt lebenslang erhalten.
Unter welchen Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Personen gezahlt werden und wie hoch der Rentenbetrag ist, den Sie monatlich erwarten können, erfahren Sie in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung „Rente für Pflegepersonen, Ihr Einsatz lohnt sich".
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Hier können Sie sich auch Berechnungen anstellen und die günstigste Konstellation ausrechnen lassen.
Kann ich wieder in die Vollrente wechseln?
Ja, ein Wechsel in die Vollrente ist jederzeit möglich. Wenn Sie Ihre Pflegetätigkeiten beenden müssen, weil Sie selbst nicht mehr pflegen können oder die pflegebedürftige Person in ein Heim umgezogen oder verstorben ist, können Sie wieder auf die Vollrente von 100 Prozent umstellen. Informieren Sie in dem Fall sowohl die Pflegekasse als auch die Rentenversicherung. Die Rente wird dann im Folgemonat umgestellt. Die erworbenen höheren Rentenansprüche bleiben jedoch weiterhin erhalten. .